Gründungszuschuss beantragen:
Schritt-für-Schritt Anleitung (2026)
Hier findest du alles Wichtige auf einen Blick
Der Gründungszuschuss ist eine der wertvollsten Förderungen, die du als angehende:r Gründer:in in Deutschland beantragen kannst – und gleichzeitig eine der am häufigsten verpassten. Wer aus dem ALG1-Bezug heraus gründet, kann bis zu 20.000 Euro staatliche Unterstützung erhalten. Kein Darlehen, keine Rückzahlung. Doch aufgepasst: Der Antrag hat Tücken, und viele Sachbearbeiter winken Antragstellende inzwischen vorschnell ab.
In diesem Artikel erkläre ich dir Schritt für Schritt, wie und wann du den Gründungszuschuss beantragen kannst – von den Voraussetzungen über den Businessplan bis zur fachkundigen Stellungnahme. Damit du weißt, worauf es wirklich ankommt.
Simone (Name geändert) hat mir geschrieben, weil es so wie bisher nicht weitergehen kann. Seit drei Jahren macht sie nebenberuflich ihr eigenes Ding. Die Kunden kommen, das Feedback ist gut. Aber der Hauptjob kostet sie täglich so viel Energie, dass am Wochenende kaum noch etwas für das eigene Business übrig bleibt. Jetzt hat sie gekündigt, aus gesundheitlichen Gründen, und wartet darauf, dass das Arbeitslosengeld I anläuft. Auf ihrem Schreibtisch liegt ein Notizbuch voller Ideen. Sie würde sofort loslegen. Jedoch fühlt sich der Sprung ohne finanzielle Absicherung zu groß an.
Was Simone zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht weiß: Es gibt eine Förderung, die genau für diesen Übergang gedacht ist.
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Menschen, die sich aus dem ALG1-Bezug heraus hauptberuflich selbstständig machen. Mit der Gründung endet die Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig unterstützt dich die Agentur für Arbeit finanziell in der ersten Phase deines Business.
Das Einzige, was zählt: Du gründest wirklich und betreibst deine Selbstständigkeit ernsthaft.
Rechtlich geregelt ist das übrigens in §§ 93 f. SGB III.
Kurze Randnotiz: In den letzten Jahren wurden die Mittel für den Gründungszuschuss gekürzt. Deshalb wimmeln manche Sachbearbeiter Antragstellende inzwischen mit fragwürdigen Argumenten ab. Lass dich davon nicht verunsichern. Trotzdem gilt: Wer einen guten Businessplan vorlegt und die Voraussetzungen erfüllt, bekommt die Förderung in aller Regel auch 2026.
Wie viel Geld bekomme ich?
Phase 1: Sechs Monate lang bekommst du dein bisheriges Arbeitslosengeld I plus 300 Euro monatlich obendrauf. Je nach Höhe deines ALG1 sind das insgesamt bis zu 20.000 Euro.
Phase 2: Nach den ersten sechs Monaten kannst du weitere neun Monate mit 300 Euro pro Monat gefördert werden. Das sind nochmal 2.700 Euro. Allerdings kommt Phase 2 nicht automatisch: Du musst aktiv darum bitten und zeigen, dass du deine Selbstständigkeit ernsthaft betreibst.
Wer bekommt den Gründungszuschuss?
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Erstens: Du beziehst Arbeitslosengeld I, kein Bürgergeld.
Zweitens: Du hast zum Zeitpunkt deiner Gründung noch mehr als 150 Tage Restanspruch auf ALG1.
Den spätmöglichsten Gründungstermin besprichst du am besten direkt mit dem Sachbearbeiter der Leistungsabteilung deiner Agentur für Arbeit.
Übrigens: Wer schon nebenberuflich selbstständig war und jetzt in die Vollzeitselbstständigkeit wechseln will, kann den Gründungszuschuss beantragen; also ist ausdrücklich förderberechtigt. Voraussetzung: Die Anstellung war bisher die Haupterwerbsquelle.
Die 7 Schritte zum Gründungszuschuss 2026
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
Bevor du irgendetwas in Bewegung setzt: Prüfe, ob du noch mehr als 150 Tage ALG1-Restanspruch hast. Das ist die Grundvoraussetzung und nicht verhandelbar.
Schritt 2: Businessplan und Finanzplan erstellen
Das ist der Teil, der die meisten aufhält. Nicht weil er so schwer wäre, sondern weil niemand vorher erklärt hat, was wirklich reingehört.
Konkret muss dein Businessplan zeigen: dass du deine Selbstständigkeit durchdacht hast, dass du die nötigen Qualifikationen mitbringst und dass du in absehbarer Zeit davon leben kannst. Es ist kein 50-Seiten-Dokument nötig, aber zehn Seiten reichen nicht. Rechne mit 15 bis 25 Seiten, aufgeteilt in einen Textteil (Geschäftsidee, Markt, Marketing) und einen Zahlenteil (Finanzplan, Liquiditätsplanung, Umsatzprognose) sowie Lebenslauf und Qualifikationsnachweise. Der Businessplan ist das Herzstück deines Antrags. Wenn er schwach ist, wird abgelehnt. Den Businessplan kannst du im Rahmen eines geförderten Existenzgründercoachings über den AVGS erstellen. Das bedeutet: Du arbeitest ihn nicht alleine aus, sondern mit professioneller Begleitung, ohne Kosten für dich.
Schritt 3: Antragsformular anfordern
Den Antrag stellst du über den e-Service der Bundesagentur für Arbeit oder direkt beim Sachbearbeiter. Frag frühzeitig nach dem Formular, damit du weißt, was gebraucht wird.
Schritt 4: Fachkundige Stellungnahme einholen
Die sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung ist ein Dokument, in dem eine anerkannte Stelle bestätigt, dass dein Vorhaben realistisch und umsetzbar ist. Beispielsweise kann diese Stelle deine örtliche IHK sein.
Wenn du das Gründungscoaching bei mir über den AVGS machst, bekommst du die fachkundige Stellungnahme kostenlos über den Bildungsträger.
Wichtiger Hinweis zu den Zahlen: Dein Finanzplan sollte realistisch und tragfähig sein. Wer Zahlen zu optimistisch ansetzt, riskiert eine Ablehnung, weil die Agentur für Arbeit dann keine Fördernotwendigkeit sieht. Gute Beratung hilft dir, die richtige Balance zu finden.
Schritt 5: Selbstständigkeit anmelden
Jetzt wird es konkret. Als Gewerbetreibende meldest du beim Gewerbeamt an, als Freiberuflerin direkt beim Finanzamt. Dein Gründungsdatum kann einige Wochen in der Zukunft liegen. Achte darauf, dass du zu diesem Zeitpunkt noch mehr als 150 Tage Restanspruch hast.
Schritt 6: Antrag einreichen
Jetzt liegt alles auf dem Tisch.
Die vollständige Checkliste für den Gründungszuschuss 2026:
● Ausgefülltes Antragsformular (muss vor dem Gründungsdatum eingereicht werden)
● Businessplan und Finanzplan
● Fachkundige Stellungnahme
● Aktueller Lebenslauf
● Arbeitszeugnisse
● Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen (inkl. Existenzgründercoaching)
● Nachweis der Selbstständigkeit (z.B. Kopie der Gewerbeanmeldung)
● Gegebenenfalls nötige Genehmigungen oder Zulassungen je nach Geschäftsmodell
Anschließend reichst du alles zusammen über den e-Service der Bundesagentur für Arbeit ein.
Schritt 7: Gründen und warten
Die Gründung bleibt ein Sprung aus dem Flugzeug, bei dem du dir den Fallschirm noch während des Flugs baust. Ob der Gründungszuschuss bewilligt wird, erfährst du in der Regel erst, nachdem du bereits gegründet hast. Trotzdem macht gut vorbereitet zu sein das nicht zur blinden Wette. Es ist ein kalkuliertes Risiko.
Warum so viele Gründer:innen diese Förderung verpassen
Nicht weil sie es nicht wollten. Sondern weil sie es nicht wussten. Der Gründungszuschuss ist kein Geheimnis, aber er wird selten proaktiv kommuniziert.
Wer beim ersten schwierigen Sachbearbeiter-Gespräch aufgibt, lässt Tausende Euro liegen.
Die Bewilligungsquote meiner Kund:innen, die das AVGS-Coaching bei mir gemacht und danach den Gründungszuschuss beantragt haben: 100 Prozent.
Wie hilft mir der AVGS beim Gründungszuschuss 2026?
Das Existenzgründercoaching, das du für deinen Businessplan brauchst, kannst du über den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) zu 100 Prozent gefördert bekommen. Kein Eigenanteil, kein Rückzahlungsrisiko.
Im Coaching erarbeiten wir gemeinsam:
● deinen Businessplan und Finanzplan
● deine Positionierung und dein Angebot
● die Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter
● den Antrag auf Gründungszuschuss
Das variiert je nach Agentur und Auslastung. Reiche den Antrag deshalb so früh wie möglich ein. Es kann bis zu acht Wochen dauern.
Ja. Voraussetzung: Deine Anstellung war bisher die Haupterwerbsquelle, und du wechselst jetzt in die hauptberufliche Selbstständigkeit.
Ein ablehnendes erstes Gespräch ist noch kein formeller Bescheid. Dennoch verändert ein vollständiger, überzeugender Businessplan die Ausgangslage.
Der Gründungszuschuss ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Er erhöht deinen Steuersatz für das übrige Einkommen im betreffenden Jahr. Lass dich dazu von einem Steuerberater beraten.
Nein. Der Gründungszuschuss ist ausschließlich für Menschen, die Arbeitslosengeld I beziehen und Kundin oder Kunde bei der Agentur für Arbeit sind.
Wenn du Bürgergeld beziehst und vom Jobcenter betreut wirst, gibt es für dich eine andere Förderung: das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II. Es ist eine freiwillige Leistung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger:innen, die sich hauptberuflich selbstständig machen wollen. Laufzeit bis zu 24 Monate, Höhe und Bewilligung liegen im Ermessen des Jobcenters. Auch hier ist ein überzeugender Businessplan die Grundlage.
Und das Wichtigste: Wenn dein Jobcenter dir einen AVGS-Gutschein ausstellt, kannst du das Existenzgründercoaching bei mir machen. Wir erarbeiten deinen Businessplan dann gemeinsam, genau wie bei meinen ALG1-Kund:innen.
Bereit für den Gründungszuschuss?
Kontaktiere mich für ein kostenloses Erstgespräch und lass uns gemeinsam
deinen Gründungszuschuss beantragen.
