AVGS Gründungsberatung: Dein Leitfaden zur Förderung
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AVGS Gründungsberatung: Dein kompletter Leitfaden zur kostenlosen Förderung
Du sitzt vor dem Brief von der Agentur für Arbeit, daneben dein Kaffee, und im Kopf läuft das Gedankenkarussell. Irgendwann dazwischen hast du schon AVGS Gründungsberatung gegoogelt, ohne wirklich schlauer geworden zu sein. So viele Begriffe, so viele Formulare, und mittendrin dieser eine Gedanke, den du dich kaum traust laut auszusprechen: Ich will mich selbstständig machen.
Dann kommt sofort die zweite Stimme. Die fragt schließlich, ob das überhaupt geht, wenn man gerade arbeitslos ist. Ob man dafür nicht erstmal ein Polster auf dem Konto braucht. Ob man als jemand, der schnell von zu vielen Reizen überflutet ist, in der Selbstständigkeit nicht sofort untergeht.
Ich nehme dir diese zweite Stimme jetzt ein Stück weit ab. Eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit ist machbar, und sie ist zu 100 Prozent förderfähig. Du musst die Beratung dafür nicht selbst bezahlen. Das übernimmt der Staat über den AVGS, den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Ich habe inzwischen über 100 Gründer:innen auf diesem Weg über die AVGS Gründungsberatung begleitet.
Und gerade wenn du feinfühlig bist, schnell tief in Themen eintauchst und genauso schnell erschöpft bist von Bürokratie: Der geförderte, begleitete Weg ist für dich oft der sicherere als der, bei dem du dich nachts allein durch PDF-Formulare wühlst. Du musst das nicht allein machen. Das ist der ganze Punkt an dieser Förderung.
Dieser Leitfaden zeigt dir, was der AVGS ist, wer ihn bekommt, wie du ihn beantragst und was danach kommt. Ohne Behördendeutsch.
Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Der AVGS ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit, mit dem deine Gründungsberatung zu 100 Prozent bezahlt wird. Kein Eigenanteil, keine versteckten Gebühren, keine Rückzahlung. Zudem steht die Rechtsgrundlage in § 45 SGB III, falls du den Paragrafen mal googelst.
Konkret heißt das: Du suchst dir einen zugelassenen Coach, der Gutschein deckt die Kosten, und du arbeitest in einer Eins-zu-eins-Begleitung an deiner Gründung. Bei mir zum Beispiel an deinem Businessplan, deiner Finanzplanung und an der Frage, wie du dein Geschäft so baust, dass es zu deinem Leben passt.
Wer bekommt den AVGS?
- Du beziehst Arbeitslosengeld I (ALG I). Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Das ist meist der schnellste Weg zur Bewilligung, weil die Agentur den Auftrag, dich zu aktivieren, sofort versteht.
- Du beziehst Bürgergeld. Dann ist dein Jobcenter zuständig. Die Hürde ist manchmal etwas höher, aber mit einer klaren Selbstständigkeits-Perspektive sind Bewilligungen auch hier üblich.
- Du bist arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht. Auch dann kannst du den Gutschein bekommen.
Ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Es gibt also keinen Knopf, den du drückst, und dann kommt der Gutschein automatisch. Deine Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall. Mit guter Vorbereitung ist die Bewilligung aber realistisch, und genau diese Vorbereitung schauen wir uns gleich an.
Eine Sache noch zum Anbieter: Dein Coach muss AZAV-zertifiziert sein. Das ist ein Qualitätssiegel der Arbeitsförderung. Ohne diese Zulassung kann der Gutschein nicht eingelöst werden, deshalb solltest du immer danach fragen.
Die offiziellen Infos der Agentur für Arbeit findest du hier auf arbeitsagentur.de.
AVGS Lesetipp
Nach der AVGS Gründungsberatung: So sicherst du dir den Gründungszuschuss
- Phase 1, sechs Monate: Du bekommst dein bisheriges ALG I in voller Höhe weiter, plus 300 Euro im Monat für deine Sozialversicherung.
- Phase 2, weitere neun Monate: Es gibt nur noch die 300 Euro im Monat, und du musst diese Phase gesondert beantragen.
Wie du den Antrag Schritt für Schritt aufsetzt, findest du bald hier: „Gründungszuschuss 2026: Schritt-für-Schritt zum Antrag“.
Businessplan und Finanzplan: Dein sicheres Fundament, ohne BWL-Jargon
Spätestens beim Wort Businessplan zieht sich bei vielen der Magen zusammen. Verständlich. Es klingt nach Excel-Tabellen bis Mitternacht und nach Fragen, auf die man keine Antwort hat.
Die Agentur für Arbeit verlangt für den Gründungszuschuss eine fachkundige Stellungnahme, oft Tragfähigkeitsbescheinigung genannt. Das ist eine Art Gütesiegel von einer fachkundigen Stelle, zum Beispiel der IHK oder dem Bildungsträger deiner Wahl im Rahmen der AVGS Gründungsberatung. Diese Stelle bestätigt, dass deine Idee wirtschaftlich tragen kann. Ohne diese Bescheinigung läuft der Antrag nicht.
Doch jetzt der entlastende Teil. Tatsächlich ist dein Businessplan kein Examen, das du bestehst oder nicht. Er ist ein lebendiges Dokument, und in der Beratung passen wir ihn genau an deine Situation an, an deine Idee, an dein Tempo und ja, auch an deine Bedürfnisse. Du musst nicht vorher schon alles wissen. Du musst nur bereit sein, dich hinzusetzen und es mit jemandem zu sortieren, der die Sprache der Ämter spricht und sie dir übersetzt.
Mehr Tiefe zu den beiden Bausteinen kommt hier: „Businessplan erstellen: Was die Agentur für Arbeit wirklich prüft“ und „Finanzplan erstellen für Gründer: Schritt für Schritt, ohne BWL-Studium“.
Welche Rechtsform zu dir passt, GmbH, UG oder Einzelunternehmen, klärt der Gastbeitrag hier.
Erfolgreich gegründet: Echte Geschichten und häufige Fragen
Damit das alles nicht so abstrakt bleibt: Sandra ist mit ADHS gestartet und hat trotz Reizüberflutung und tausend Ideen ihren Weg gefunden. Nadine hat aus einer Vollzeitstelle heraus gegründet. Beide Geschichten kannst du hier nachlesen, und du wirst dich in der einen oder anderen Stelle wiedererkennen.
Und hier noch die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden.
Ja. Über den AVGS trägt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die kompletten Kosten. Du zahlst keinen Eigenanteil und nichts zurück.
Nein. Beides sind Zuschüsse, keine Kredite. Auch wenn du deine Selbstständigkeit später wieder aufgibst, musst du nichts erstatten.
Das hängt vom Umfang ab, den die Agentur bewilligt. In der Regel sind es bis zu 60 Unterrichtseinheiten, verteilt über mehrere Wochen, in deinem Tempo.
Ja. Dann ist dein Jobcenter zuständig statt der Agentur für Arbeit. Den Gründungszuschuss danach gibt es allerdings nur mit ALG I, mit Bürgergeld läuft es über das Einstiegsgeld.
Wenn du beim Lesen gemerkt hast, dass dein Bauch ein bisschen ruhiger geworden ist:
Lust auf Me(e)hr Gründungstalk? Auf meinem Instagram-Profil teile ich regelmäßig hilfreiche Beiträge rund um die Themen AVGS und Gründungszuschuss.
